1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Grafikdesign sind Bestandteil aller mit fischhase GbR (Inhaber: Ina Frey, Martin Kruckenberg) – im Folgenden fischhase® genannt – geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften der Kundinnen – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch fischhase®. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.3 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von fischhase® weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber fischhase® eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der nach dem Vergütungstarifvertrag für Designdienstleistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu zahlen.
2.3 fischhase® überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache und einmalige Nutzungsrecht übertragen. fischhase® bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen fischhase® und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 fischhase® hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, fischhase® eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von fischhase®, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 3. Vergütung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und Ähnliches. Fahr- und Reisezeiten werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit dem halben Stundensatz berechnet.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.
3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich zuvor vereinbart worden.
3.5 Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ½ Stunden (30 Minuten) aufgerundet und mit 95 € vergütet.
3.6 Der Auftraggeber informiert sich über eine mögliche Abgabepflicht entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetzt (KSVG).
§ 4. Fremdleistungen
4.1. fischhase® ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beinhaltet die Auftragsvergabe eine entsprechende Vollmacht des Auftraggebers an fischhase®.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von fischhase® abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, fischhase® im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung.
4.3. fischhase® übernimmt keine Haftung für Auslagen, Kosten oder Gebühren, die dem Kunden oder Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lizenzgebühren, Gebühren für Drittanbieter-Software oder -Dienste, oder sonstige Ausgaben, auch wenn diese über fischhase® abgerechnet wurden. Der Kunde ist allein verantwortlich Einhaltung von etwaigigen Regeln oder Bestimmungen (z.B. Lizenzen). fischhase® haftet nicht für die Verfügbarkeit, Qualität oder Leistung von Drittanbieter-Diensten, die der Kunde in Verbindung mit den Diensten von fischhase® nutzt. Jegliche Nutzung solcher Drittanbieter-Dienste erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden oder Nutzers. Der Kunde stellt fischhase® von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten und Kosten frei, die aus der Nutzung der Dienste oder der Nichteinhaltung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen resultieren.
§4.3 ergänzt, um uns gegen Ansprüche Dritter zu schützen, die aus Nachlässigkeit des Kunden entstanden sind.
§ 5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind fischhase® spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 6. Herausgabe von Daten
6.1 fischhase® ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass fischhase® ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat fischhase® dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von fischhase® verändert werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 fischhase® haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von fischhase® ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Der Auftraggeber legt fischhase® vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2 fischhase® führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch fischhase® nicht gewünscht, schließen der Auftraggeber und fischhase® darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. fischhase® übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Fehler, die in der Produktion sichtbar werden.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber fischhase® 1% aber mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
§ 8. Haftung
8.1 fischhase® haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4 fischhase® haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei fischhase® geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.6 Für Webseiten gilt, dass der Auftraggeber bestätigt, dass die Inhalte auf der Seite jetzt und in Zukunft allen Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Sollte es entgegen dieser Versicherung Urheberrechtsverletzungen geben, stellt der Auftraggeber fischhase® im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für fischhase® Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber nach der schriftlichen Freigabe, während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann fischhase® eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller fischhase® übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber fischhase® im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. fischhase führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
§10 Informationspflicht
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, fischhase® alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten sich diese Angaben im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.
§11 Stillschweigepflicht
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an fischhase® unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Gerichtsstand ist Hannover. Stand 25. Februar 2025
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