Profil: Vergütung.
Bausteine unseres Angebots
Die Honorierung im künstlerischen Bereich besteht aus mehreren Teilen. Der erste Teil enthält die Arbeitsleistung, der zweite Teil die Nutzungs- oder Lizenzrechte für den Entwurf und der letzte Posten führt Arbeiten wie Reinzeichnung, Druckabwicklung oder Textsatz auf.
Soweit nicht anders aufgeführt, enthalten Angebote von fischhase die einfachen Nutzungsrechte. Im Normalfall reichen diese aus. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, andere Nutzungsrechte zu vereinbaren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie erweiterte Nutzungsrechte erwerben möchten.
Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentum
Im Umfeld des Urheberrechts (oder auch Copyright genannt) kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Bitte verstehen Sie, dass es kein böser Wille ist, wenn wir Ihnen nicht das Urheberrecht übertragen. Das Urheberrecht ist an die Person des Designers gebunden und kann per Gesetz nicht verkauft, verschenkt oder vermietet werden. Der Designer kann jedoch weitreichende Nutzungsrechte veräußern.
Stellen Sie sich das Werk als Kinofilm vor
Sie kaufen sich eine Kinokarte und können damit einen Film ansehen. Möchten Sie ihn noch einmal sehen, müssen Sie eine neue Kinokarte kaufen. Wenn Sie wissen, Sie möchten den Film sehr häufig anschauen, können Sie ein Kino-Abo kaufen. Damit können Sie den Film so oft sehen, wie Sie möchten. Dennoch erhalten Sie nicht die Filmrollen und dürfen auch keine selbst erstellten Mitschnitte umschneiden und auf eine Video-Plattform laden.
Selbst ein Filmverleiher wie Universal Pictures darf den Film nicht verändern. Auch er hat nur die Nutzung mit zusätzlichen Wiederverkaufsrechten erworben. Universal Pictures erwirbt mit seiner Zahlung nicht den körperlichen Film.
Nutzungsrechte werden gestaffelt nach Nutzungsart, -gebiet, -dauer und -umfang berechnet. Bei einfacher Nutzung kann fischhase den gleichen Entwurf an mehrere Kunden verkaufen. Da die Entwürfe von fischhase sehr individuell sind, wird es dazu jedoch selten kommen. Möchten Sie diese Möglichkeit ausschließen, können Sie ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbaren. Damit erreichen Sie eine exklusive Nutzung des Entwurfs. Sie können sogar weiteren Personen einfache Nutzungsrechte einräumen, wenn dies den Interessen des Urhebers nicht widerspricht. Nur als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte haben sie zudem die Rechtsmittel in der Hand, gegen Plagiate zu klagen.
Doch auch der Besitz der uneingeschränkten und ausschließlichen Nutzungsrechte lässt Ihnen nicht vollkommen freie Hand. Es gehört zum Urheberpersönlichkeitsrecht, Entstellungen seines Werkes zu unterbinden. Aus diesem Grund dürfen Sie niemals Änderungen an dem Werk vornehmen, ohne diese zuvor mit dem Designer abgesprochen zu haben.
Nutzungsrechte können Sie zeitlich begrenzen. Ein Veranstaltungskalender wird nur ein Jahr lang genutzt, also kann die Nutzung auch auf ein Jahr begrenzt werden. Nutzungsrechte können örtlich begrenzt werden. Wenn Sie regional tätig sind, müssen Sie keine internationale Nutzung lizenzieren. Sollten Sie doch unerwartet zu einem weltweit agierenden Unternehmen avancieren, müssten Sie sich noch einmal mit uns in Verbindung setzen. Der Nutzungsumfang unterscheidet Kleinauflagen von Großauflagen. So wird gewährleistet, dass Kunden für kleine Projekte nicht über die Maßen zahlen müssen.
Das Eigentum an einem Entwurf verbleibt auch nach der Abtretung von Nutzungsrechten bei fischhase, da Sie nur Nutzungsrechte erworben haben. Sie sind nicht mit einem Körper, einem Blatt Papier oder einer Computerdatei verbunden. So wie Coca Cola sein Rezept bewahrt, wird auch fischhase keine offenen Dateien herausgeben. Sollten Sie zwingend diese Dateien benötigen, sprechen Sie mit uns darüber. Im Ausnahmefall kann z. B. ein Kaufvertrag über das Eigentum der offenen Daten geschlossen werden.
Sind die Nutzungsrechte in unserem Angebot separat aufgeführt, fallen diese nur an, wenn der Entwurf tatsächlich genutzt wird.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema Designangebote und Designaufträge, senden wir Ihnen gerne detaillierte Informationen des Branchenverbands AGD zu. Treten Sie mit uns in Kontakt.
Nutzungsfaktoren im Überblick
Nutzungsart | einfach, ausschließlich |
Nutzungsgebiet | regional, national, europaweit, weltweit |
Nutzungsdauer | 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt |
Nutzungsumfang | gering, mittel, groß, umfangreich |
Rechtliche Details
Bitte schauen Sie sich auch unsere AGB an. Den ausführlichen Gesetzestext zum Urheberrecht finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine staatliche Einrichtung, die den Versicherungsschutz für selbständige Künstler und Publizisten sicherstellt. Damit können Künstler und Publizisten Kranken- und Rentenversicherungen wie ein Arbeitnehmer abschließen. Die Arbeitgeberanteile zahlt die KSK. Nach dem Verständnis des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sind die Arbeitgeber die Auftraggeber dieser Berufsgruppen und werden für die Kosten herangezogen.
Aus diesem Grunde ist der Auftraggeber von gestalterischen Werken verpflichtet, von sich aus eine Meldung an die KSK zu leisten. Hierbei ist es irrelevant, ob der beauftragte Künstler bei der KSK gemeldet ist oder nicht. Jede Nutzung eines künstlerisch/publizistischen Werks ist künstlersozialabgabepflichtig.
Bitte planen Sie die Künstlersozialabgabe in Ihre Budgets mit ein. Wir sind nicht verpflichtet, die Künstlersozialabgabe auszuweisen. Die aktuelle Höhe erfahren Sie auf der Internetseite der KSK.